Ein plötzlicher Druckverlust der Reifen bei hoher Geschwindigkeit gehört zu den gefährlichsten Szenarien im Straßenverkehr. Während moderne Assistenzsysteme wie das Reifendruckkontrollsystem (RDKS) viele Risiken minimieren, bleibt der geplatzte Reifen ein Schreckensszenario für Autofahrer. Doch sobald der Wagen sicher am Seitenstreifen steht und der erste Schock überwunden ist, beginnt oft ein langwieriger Streit um die Schuldfrage. Wer haftet, wenn ein Reifen versagt? Ist es das Resultat mangelnder Wartung, ein versteckter Bordsteinschaden oder gar ein Produktionsfehler des Herstellers
Warum Reifen versagen
Bevor man die juristische Ebene betrachtet, muss die technische Ursache geklärt werden. Reifen sind hochkomplexe Bauteile aus Kautschukmischungen, Stahlgürteln und Textilgewebe. Ein Versagen tritt selten ohne Vorankündigung oder äußere Einwirkung auf. Häufige Ursachen sind schleichender Druckverlust durch eingefahrene Fremdkörper, eine Überhitzung der Karkasse bei zu niedrigem Luftdruck oder eine altersbedingte Versprödung des Materials. Auch eine fehlerhafte Lagerung kann die Struktur des Reifens nachhaltig schwächen. Wenn ein Reifen platzt, ist das meist das finale Stadium eines Prozesses, der schon Kilometer zuvor begann. Für Gutachter ist es nach einem Unfall entscheidend, das Schadensbild genau zu analysieren, um festzustellen, ob der Defekt für den Halter vorhersehbar war oder nicht.
Die rechtliche Einordnung
In Deutschland ist die Haftungsfrage im Straßenverkehr streng geregelt. Nach § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter eines Fahrzeugs allein durch den Betrieb desselben eine Gefahrenquelle schafft und somit grundsätzlich für Schäden haftet, die daraus entstehen. Ein technischer Defekt wie ein Reifenplatzer wird rechtlich meist nicht als „höhere Gewalt“ gewertet, da er dem Risikobereich des Halters zugerechnet wird. Um einer Haftung zu entgehen, müsste das Ereignis unabwendbar gewesen sein. Das bedeutet, selbst ein extrem umsichtiger Idealfahrer hätte den Unfall nicht verhindern können. In der Praxis ist dieser Nachweis extrem schwer zu erbringen. Versicherungen prüfen hier sehr genau: Wurden die Wartungsintervalle eingehalten? War der Reifen älter als sechs bis acht Jahre? Entsprach die Traglast des Reifens den Vorgaben im Fahrzeugschein?
Wenn Dritte in die Verantwortung rücken
Nicht immer liegt die Schuld beim Fahrer. In der juristischen Praxis ergeben sich oft Regressansprüche gegenüber Dritten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Werkstatt beim Reifenwechsel nicht korrekt gearbeitet hat – etwa durch die Beschädigung des Wulstes bei der Montage oder durch ein falsches Anzugsmoment der Bolzen. Ein weiteres Feld ist die Produkthaftung. Sollte eine Charge eines Reifenmodells strukturelle Schwächen aufweisen, die zu Serienfehlern führen, rückt der Reifenhersteller in den Fokus.
Hier bewegen wir uns in einem komplexen Feld zwischen Beweislastumkehr und technischen Gutachten. Ohne eine fundierte Rechtsberatung sind Geschädigte oft chancenlos gegen die Rechtsabteilungen großer Konzerne. In solch diffizilen Fällen, in denen es um die Abwehr unberechtigter Forderungen oder die Durchsetzung von Schadensersatz geht, ist spezialisierte Expertise unerlässlich. Die Experten der Anwaltskanzlei Dory & Marx verfügen über das nötige Know-how, um die Schnittstelle zwischen Verkehrsrecht und technischer Beweisführung rechtssicher zu navigieren und Mandanten gegenüber Versicherern und Herstellern zu vertreten.
Die Rolle der Kaskoversicherung und grobe Fahrlässigkeit
Ein kritischer Punkt bei Reifenunfällen ist die Einrede der groben Fahrlässigkeit durch die Vollkaskoversicherung. Wenn ein Autofahrer mit deutlich unterschrittener Profiltiefe (weniger als die gesetzlichen 1,6 mm) unterwegs ist oder Warnsignale des RDKS ignoriert hat, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Hier beginnt der juristische Graubereich: Ab wann ist ein technisches Versäumnis grob fahrlässig? Die Rechtsprechung ist hier oft eine Einzelfallentscheidung, bei der jedes Detail zählt – vom Wetter zum Unfallzeitpunkt bis hin zur Dokumentation der letzten Inspektion.
Richtiges Verhalten nach einem Reifenunfall
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall durch Materialversagen kommen, ist das strategische Vorgehen entscheidend für die spätere rechtliche Klärung.
- Unfallstelle absichern und Polizei informieren: Ein offizielles Protokoll ist die Basis für jeden späteren Anspruch.
- Dokumentation vor Ort: Fotografieren Sie nicht nur das Fahrzeug, sondern explizit den defekten Reifen, die Lauffläche und, falls sichtbar, das Innere der Felge.
- Beweismittel sichern: Lassen Sie den defekten Reifen niemals in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst entsorgen. Er ist Ihr wichtigstes Beweisstück für ein technisches Gutachten.
- Keine voreiligen Erklärungen: Äußern Sie sich gegenüber der Polizei oder der gegnerischen Versicherung nicht zur Unfallursache, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben.
- Gutachter einschalten: Bei hohem Sachschaden oder Personenschaden sollte ein unabhängiger Sachverständiger für Reifen- und Fahrwerkstechnik hinzugezogen werden.
Ein Reifenplatzer ist weit mehr als nur ein technisches Ärgernis. Er ist der Startpunkt für komplexe haftungsrechtliche Auseinandersetzungen. Die Kombination aus technischem Verständnis für das Bauteil Reifen und der juristischen Durchsetzungskraft einer spezialisierten Kanzlei ist der beste Schutz für jeden Teilnehmer am modernen Straßenverkehr.